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Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,

obwohl wir nach der aktuellen CoronaVO und CoronaVO Schule wieder mehr Unterricht ermöglichen können, gelten noch immer viele zusätzliche Regelungen für den Unterricht unter Pandemiebedingungen. Die wichtigsten Grundlagen, insbesondere zur Hygiene und Prävention, möchten wir Ihnen hier erläutern und bitten alle Mitglieder der Schulgemeinschaft um Kenntnisnahme bis zum 14. September 2020.

Der wichtigste Unterschied zum letzten Schuljahr ist dabei, dass das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern und von Erwachsenen zu Schülerinnen und Schülern aufgehoben wurde und damit wieder Unterricht im Klassenverband erfolgt.

Damit auch die nächste Phase mit deutlich mehr Präsenzunterricht ein gutes Beispiel für den Umgang mit dieser schwierigen Situation wird, sind wir nach wie vor auf ein Höchstmaß an Disziplin in ganz vielen Phasen des neuen Schulalltags angewiesen. Zum Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Familien und natürlich auch, um die Präsenzmöglichkeiten nachhaltig aufrechtzuerhalten, müssen wir die Einhaltung der folgenden Regeln sehr konsequent einfordern.

Kriterien für den Ausschluss vom Schulbesuch

Es gilt ein Ausschluss vom Schulbetrieb für Personen,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind
    • Fieber ab 38°C,
    • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
    • Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
  • Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuar-tiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.

§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet die Erziehungsberechtigten dazu, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen erfüllen. Diese Erklärung muss zur ersten Stunde nach den Sommerferien und nach jedem Ferienzeitraum in der jeweils ersten Stunde erneut abgegeben werden. Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Allgemein Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m soll auf Begegnungsflächen mit Ausnahme der Unterrichtsräume, insbesondere auf den Fluren, in den Toiletten, im Lehrerzimmer und auf dem Pausenhof immer eingehalten werden. Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte und andere Erwachsene haben untereinander das Abstandsgebot von 1,5 m immer einzuhalten. Zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern gilt das Abstandsgebot nicht.
  • Insbesondere zwischen einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen soll der Kontakt unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.
  • Regelmäßig Hände waschen.
  • Husten- und Niesetikette beachten.
  • Handkontakt mit dem Gesicht vermeiden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bitten wir aufgrund der besonders sensiblen Situation rund um das Abitur den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern anderer Stufen auch in den Pausen zu vermeiden.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss von allen Personen auf den Begegnungsflächen, insbesondere auf den Fluren, in den Toiletten, im Lehrerzimmer und auf dem Pausenhof getragen werden, sofern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht unmöglich und unzumutbar ist. Diese Gründe sind der Schulleitung vor dem Unterrichtsbesuch nachzuweisen.
  • Auf dem Pausenhof kann die Maske kurz für das Trinken oder Essen abgenommen werden.
  • Die Pflicht gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten.

Außerhalb des Klassenzimmers

  • Das Gebäude darf morgens erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  • Mit Ausnahme der Fachräume werden alle Räume von der Frühaufsicht vor 7:45 Uhr aufgeschlossen, um Ansammlungen auf den Fluren zu vermeiden.
  • Gebäude und Räume jeweils einzeln und nicht in Gruppen betreten und verlassen.
  • Ein Aufenthalt auf Gängen, vor dem Lehrerzimmer, vor dem Sekretariat, in der Mediathek, in der Aula, im SMV-Zimmer etc. ist grundsätzlich nicht gestattet – immer auf dem direkten Weg ins Klassenzimmer oder auf den Schulhof gehen. Spontane Anfragen am Lehrerzimmer oder Sekretariat nur in Notfällen, ansonsten bitte Termine mit Treffpunkten vereinbaren.
  • Treppen, Ein- und Ausgänge und schmale Flure sind als Einbahnstraßen markiert und dürfen nur in eine Richtung genutzt werden. Zu Beginn der Pausen in den 5 Minuten nach dem Klingeln können alle Treppen zum Erreichen des Pausenhofes abwärts genutzt werden. Zum Ende der Pause nach dem ersten Klingeln können alle Treppen aufwärts genutzt werden. In diesen Zeiten soll eine Nutzung in die jeweils andere Richtung vermieden werden.
  • Auf Fluren generell möglichst weit rechts in Laufrichtung gehen.
  • Das KCG nutzt nur die mit einer Nummer markierten Toiletten, wobei sich maximal 2 Personen gleichzeitig in einem Toilettenraum aufhalten dürfen. Wartebereiche mit 1,5 m Abstand sind davor markiert.

Pausen

  • Pausen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Schulhof verbracht, wobei die Stufen 5 - 7 sich im markierten Bereich vor der Gebäudemitte, die Stufen 8 - J1 im markierten Bereich am Musikpavillon und die J2 sich im Bereich vor der Mensa aufhalten. Dabei gilt folgendes Schema zur Unterteilung der Klassenstufen:
    SchemaPausen
  • Die Stufen J1 - J2 können alternativ auch die Pausen auf ihren Plätzen in ihren Kursräumen verbringen, vorausgesetzt, dass auch hier eine Durchlüftung der Räume vorgenommen wird.
  • Bei Regen oder Schneefall verbringen die Stufen 8 - J2 ihre Pausen in der Regel auf den Sitzplätzen in den jeweiligen Klassenzimmern bzw. Kursräumen. Die Klassen 5 halten sich dann unter den Überdachungen vor dem mittleren Gebäudeteil, die Klassen 6 vor dem Gebäudeteil vor dem Musikpavillon und die Klassen 7 in der Aula auf.

Corona-Warn-App

Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind. Die Verwendung der App wird vom Kultusministerium allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Im Klassenzimmer

  • Im Klassenzimmer nicht herumlaufen und jeweils am eigenen Platz sitzen.
  • Klassenzimmer möglichst durchgehend lüften. Die Tagebuchordner stellen gemeinsam mit den Lehrkräften auch sicher, dass zu Beginn der kleinen und großen Pausen die Fenster und Türen geöffnet werden, so dass in dieser Zeit eine Durchlüftung des gesamten Gebäudes erfolgen kann.
  • Mitnahme von Wertgegenständen möglichst beschränken und diese immer mitführen, da Räume zur Vermeidung von Ansammlungen erst nach dem letzten Unterricht im jeweiligen Raum abgeschlossen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder in Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler