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Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,

mit der Rückkehr in den Präsenzunterricht nach den Pfingstferien ist die Einhaltung der Hygieneregeln besonders wichtig, weshalb wir unbedingt um Kenntnisnahme und Einhaltung der hier dargestellten Regeln und Abläufe bitten.

Aktuelle Anpassungen: Im Vergleich zur Zeit vor den Ferien wurde aufgrund der gesunkenen Inzidenz insbesondere die Regelung zum Mindestabstand angepasst und die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung ist nur noch bei den Türen und auf den Treppen notwendig, entfällt aber zum Fachklassenbau und vor dem Lehrerzimmer. Ebenfalls ergänzt wurden Informationen zur indirekten Testpflicht.

Allgemein Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Zwar gibt es keinen verbindlichen Mindestabstand im Unterricht mehr, dennoch ist dieser wo immer möglich ein effektives Mittel zur Prävention und daher soll wann immer möglich zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Insbesondere zwischen einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen soll der Kontakt unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.
  • Regelmäßig Hände waschen.
  • Husten- und Niesetikette beachten.
  • Handkontakt mit dem Gesicht vermeiden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bitten wir aufgrund der besonders sensiblen Situation rund um das Abitur den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern anderer Stufen auch in den Pausen zu vermeiden.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Eine medizinische Maske muss von allen Personen auf dem gesamten Schulgelände inklusive der Unterrichtsräume getragen werden, sofern das Tragen aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht unmöglich und unzumutbar ist. Diese Gründe sind der Schulleitung vor dem Unterrichtsbesuch nachzuweisen.
  • Auf dem Pausenhof und im Unterrichtsraum kann die Maske kurz für das Trinken oder Essen abgenommen werden. Dies gilt nicht auf den sonstigen Begegnungsflächen wie den Gängen.
  • Zusätzlich darf die Maske in Pausen außerhalb des Gebäudes abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Nur zu Beginn der beiden großen Pausen in den 5 Minuten nach dem Klingeln können alle Treppen zum Erreichen des Pausenhofes abwärts genutzt werden. Zum Ende der beiden Pausen nach dem ersten Klingeln können alle Treppen aufwärts genutzt werden. Ansonsten gelten die markierten Einbahnstraßenregelungen (z.B. auch in der Mittagspause).

Indirekte Testpflicht

  • Zur ersten Stunde nach den Pfingstferien muss eine Einwilligung zur Teilnahme an den schulischen Selbsttests, eine gültige Bestätigung über einen Test nach § 4a CoronaVO oder eine Bestätigung einer Immunität bzw. vollständigen Impfung mitgebracht werden, auch wenn bereits zuvor eine Einwilligung vorgelegt wurde. Ausnahmen bestehen nur für die Jahrgangsstufe 1. Ohne ein entsprechendes Dokument ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
  • Eine Kenntnis der Informationen auf der Webseite zu den Selbsttests, insbesondere des Videos zur Durchführung der Tests, ist für einen effizienten Ablauf der Tests dringend notwendig.

Im Klassenzimmer

  • Im Klassenzimmer nicht herumlaufen und jeweils am eigenen Platz sitzen.
  • Klassenzimmer in den Pausen durchgängig und alle 20 Minuten im Unterricht für ca. 3 Minuten durch Öffnen von Fenstern und Türen lüften. Zur Erinnerung erfolgt zur Mitte jeder Unterrichtsstunde ein kurzes akustisches Signal.
  • Mitnahme von Wertgegenständen möglichst beschränken und diese immer mitführen, da Räume zur Vermeidung von Ansammlungen erst nach dem letzten Unterricht im jeweiligen Raum abgeschlossen werden.

Außerhalb des Klassenzimmers

  • Das Gebäude darf morgens erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  • Mit Ausnahme der Fachräume werden alle Räume von der Frühaufsicht vor 7:45 Uhr aufgeschlossen, um Ansammlungen auf den Fluren zu vermeiden.
  • Gebäude und Räume jeweils einzeln und nicht in Gruppen betreten und verlassen.
  • Ein Aufenthalt auf Gängen, vor dem Lehrerzimmer, vor dem Sekretariat, in der Mediathek, in der Aula, im SMV-Zimmer etc. ist grundsätzlich nicht gestattet – immer auf dem direkten Weg ins Klassenzimmer oder auf den Schulhof gehen. Spontane Anfragen am Lehrerzimmer oder Sekretariat nur in Notfällen, ansonsten bitte Termine mit Treffpunkten vereinbaren.
  • Treppen sowie Ein- und Ausgänge sind als Einbahnstraßen markiert und dürfen nur in eine Richtung genutzt werden. Zu Beginn der beiden großen Pausen in den 5 Minuten nach dem Klingeln können alle Treppen zum Erreichen des Pausenhofes abwärts genutzt werden. Zum Ende der Pause nach dem ersten Klingeln können alle Treppen aufwärts genutzt werden. In diesen Zeiten soll eine Nutzung in die jeweils andere Richtung vermieden werden.
  • Die Einbahnstraßenregelungen in den Bereichen im ersten Stock vor dem Lehrerzimmer und zum Fachklassenbau müssen aktuell nicht mehr eingehalten werden.
  • Auf Fluren generell möglichst weit rechts in Laufrichtung gehen.
  • Das KCG nutzt nur die mit einer Nummer markierten Toiletten, wobei sich maximal 2 Personen gleichzeitig in einem Toilettenraum aufhalten dürfen. Wartebereiche mit 1,5 m Abstand sind davor markiert.

Pausen

  • Pausen inklusive der Mittagspause werden auf dem Schulhof verbracht, wobei die Stufen 5 - 7 sich im markierten Bereich vor der Gebäudemitte, die Stufen 8 - J1 im markierten Bereich am Musikpavillon und die J2 sich im Bereich vor der Mensa aufhalten. Dabei gilt folgendes Schema zur Unterteilung der Klassenstufen:
    SchemaPausen
  • Die Stufen J1 - J2 können alternativ auch die Pausen auf ihren Plätzen in ihren Kursräumen verbringen, vorausgesetzt, dass auch hier eine Durchlüftung der Räume vorgenommen wird.
  • Bei Regen oder Schneefall verbringen die Stufen 7 - J2 ihre Pausen in der Regel auf den Sitzplätzen in den jeweiligen Klassenzimmern bzw. Kursräumen. Die Klassen 5 halten sich dann unter den Überdachungen vor dem mittleren Gebäudeteil (B) und die Klassen 6 vor dem Gebäudeteil vor dem Musikpavillon (C) auf.

Corona-Warn-App

Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind. Die Verwendung der App wird vom Kultusministerium allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder in Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler