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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

mit Wegfall zahlreicher Beschränkungen zum 04.04.2022 gilt jetzt insbesondere die Eigenverantwortung zum Schutz aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Folgende Regelungen bleiben bestehen.

Allgemeine Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Zwar gibt es keinen verbindlichen Mindestabstand mehr, dennoch ist dieser ein effektives Mittel zur Prävention und daher soll wann immer möglich zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Insbesondere zwischen einzelnen Klassen- und Jahrgangsstufen soll der Kontakt unbedingt auf ein Minimum reduziert werden.
  • Regelmäßig Hände waschen.
  • Husten- und Niesetikette beachten.
  • Handkontakt mit dem Gesicht vermeiden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 bitten wir aufgrund der besonders sensiblen Situation rund um das Abitur den Kontakt zu Schülerinnen und Schülern anderer Stufen auch in den Pausen zu vermeiden.

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Eine medizinische Maske kann zum wirkungsvollen Schutz getragen werden.

Indirekte Testpflicht

  • Zumindest bis zu den Osterferien wird die indirekte Testpflicht fortgesetzt, die durch die Teilnahme an den zwei schulischen Tests pro Woche erfüllt werden kann.
  • Ohne eine Teilnahme an den Selbsttests oder entsprechendes Dokument ist eine Teilnahme am Unterricht für Personen, die nicht quarantänebefreit sind, nicht möglich und es gilt ein Zutrittsverbot. Sollte ein Test z.B. krankheitsbedingt verpasst werden, muss dieser vor der nächsten Teilnahme am Präsenzunterricht nachgeholt werden. Zuhause durchgeführte Tests sind keine Testnachweise in diesem Sinne.

Im Klassenzimmer

  • Klassenzimmer in den Pausen durchgängig und alle 20 Minuten im Unterricht für ca. 3 Minuten durch Öffnen von Fenstern und Türen lüften. Zur Erinnerung erfolgt zur Mitte jeder Unterrichtsstunde ein kurzes akustisches Signal.
  • Mitnahme von Wertgegenständen möglichst beschränken und diese immer mitführen, da Räume zur Vermeidung von Ansammlungen erst nach dem letzten Unterricht im jeweiligen Raum abgeschlossen werden.

Außerhalb des Klassenzimmers

  • Das Gebäude darf morgens erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  • Mit Ausnahme der Fachräume werden alle Räume von der Frühaufsicht vor 7:45 Uhr aufgeschlossen, um Ansammlungen auf den Fluren zu vermeiden.
  • Gebäude und Räume jeweils einzeln und nicht in Gruppen betreten und verlassen.
  • Ein Aufenthalt in Gruppen aus unterschiedlichen Klassenstufen auf Gängen, vor dem Lehrerzimmer, vor dem Sekretariat, in der Mediathek, in der Aula, im SMV-Zimmer etc. sollte vermieden werden.
  • Auf Fluren und auf den Treppen generell möglichst weit rechts in Laufrichtung gehen.

Pausen

  • Die beiden großen Pausen werden auf dem Schulhof verbracht. Die Einteilung in Bereiche nach Klassenstufen entfällt.
  • Die Stufen 10 - J2 können alle Pausen in ihren Klassen- bzw. Kursräumen verbringen, für die Klassen 5 - 9 gilt dies für die Mittagspause, bis ein Essen in der Mensa wieder möglich ist. Voraussetzung dafür ist, dass auch hier eine Durchlüftung der Räume vorgenommen wird.

Corona-Warn-App

Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind. Die Verwendung der App wird vom Kultusministerium allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder in Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler