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Für bestimmte Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 des Königin-Charlotte-Gymnasium kann in der Zeit der Schulschließung bis zu den Osterferien eine Notfallbetreuung angeboten werden.

Dies gilt für Kinder, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des regulären Schulbetriebs und wird somit die erste bis sechste Stunde abdecken. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.

Sollten Sie zu dem aufgeführten Personenkreis gehören und eine Notfallbetreuung in diesem Sinne wünschen, melden Sie sich bitte bis spätestens Montag, den 16.03.2020, 12:00 Uhr per E-Mail bei Herrn Köhler (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.), damit diese Betreuung ggf. noch organisiert werden kann. Geben Sie dabei bitte auch an, welcher der genannten Personengruppen Sie angehören und für welchen Zeitraum eine Betreuung unumgänglich ist.

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