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Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Erziehungsberechtigte,

am 4. Mai startet für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und 2 zumindest teilweise wieder der Präsenzunterricht. Dabei gilt dem Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und allen Familien unsere höchste Priorität. Zeitgleich müssen zahlreiche Vorgaben des Landes und der Stadt Stuttgart eingehalten und miteinander wo möglich in Einklang gebracht werden. Die wesentlichen Regelungen für den Wiederbeginn und insbesondere die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen habe ich hier zusammengestellt.

Video: Das muss ich als Schülerin oder Schüler bei Wiederbeginn beachten

 

 Unterricht ab dem 4. Mai 2020

  • J2: Schülerinnen und Schüler haben ausschließlich in Fächern Unterricht, in denen sie eine schriftliche Prüfung machen. Sie nehmen nicht am Unterricht der anderen Kurse teil.
  • J1: Unterricht findet insbesondere in den 5-stündigen Fächern und den Basisfächern Deutsch und Mathematik statt. Zusätzlich gibt es Präsenzangebote in kompatiblen Kursen.
  • Unterricht kann auch für diese Stufen ergänzend oder aus organisatorischen Gründen teilweise auch vollständig online erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn der Unterricht aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen neuen Gruppenzusammensetzungen nicht vollständig im Rahmen der Präsenzphasen abgehalten werden kann. Auch ist es möglich, dass eine Lehrkraft aufgrund der Zuordnung zu einer Risikogruppe keinen Präsenzunterricht halten kann.
  • Die Teilnahme an Koop-Kursen ist nur im Rahmen von Online-Unterricht oder ggf. durch parallele Angebote von Video-Konferenzen möglich (mehr dazu im Bereich zu Risikogruppen).
  • Eine Notbetreuung wird für einzelne Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur sechsten Stunde angeboten. Über die Anträge entscheidet das Schulverwaltungsamt.
  • Schülerinnen und Schüler, die über die Angebote zum Homeschooling bisher kaum oder nicht erreicht werden konnten, werden zu Unterstützung zu einzelnen Terminen in die Schule eingeladen, um ihnen eine Teilnahme an den Angeboten zu ermöglichen. Hierzu wurden entsprechende Schülerinnen und Schüler bereits von den Lehrkräften zurückgemeldet. Melden Sie sich in solchen Fällen auch gerne direkt bei mir, wenn wir in den nächsten Tagen nicht auf Sie zukommen.

Stundenpläne

Die Stundenpläne der J1 und J2 werden für die Wochen bis Pfingsten neu zusammengestellt und bis Mittwoch veröffentlicht. Dabei muss dem Spannungsfeld zwischen sinnvoller Prüfungsvorbereitung (möglichst umfassendes Angebot an Präsenzunterricht) und hohen Hygiene- und Präventionsstandards gleichzeitig Rechnung getragen werden.

Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

  • Offene Kontaktsituationen müssen mit großer Rücksichtnahme und unter Einhaltung des Abstandsgebots von mindestens 1,5m ablaufen und dabei die Hygieneregelungen eingehalten werden. Regelmäßiges Händewaschen entsprechend der aushängenden und mit den Schülerinnen und Schülern besprochenen Hinweise und entsprechende Husten- und Niesetikette sind wesentliche Präventionsmaßnahmen, die von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft eingehalten werden müssen.
  • Für Personen mit Krankheitssymptomen gleichwelcher Art oder mit bestätigtem Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person gilt nach wie vor ein Betretungsverbot der Schule.
  • Die Gebäudereinigung erfolgt mit Wiederaufnahme in intensiverem Umfang und es erfolgt täglich eine Reinigung aller Oberflächen in Unterrichtsräumen.
  • Um die Mittelpunkte der Sitzplätze der Schülerinnen und Schüler befindet sich ein 2m-Radius bis zum nächsten Mittelpunkt eines Sitzplatzes.
  • Dadurch variieren die maximalen Gruppengrößen pro Raum zwischen 12 und 17 Schülerinnen und Schülern und Kurse jenseits dieser Grenzen werden auf zwei angrenzende Räume verteilt und Input- und Arbeitsphasen dann entsprechend zeitlich versetzt.
  • Die Kurse werden gleichmäßig auf das Gebäude, Verkehrswege, Toiletten und sonstige Infrastruktur verteilt, so dass der Abstand zwischen den Gruppen maximiert werden kann.
  • Die Start- und Pausenzeiten sowie das Unterrichtsende sind zwischen Kursen und Stufen zeitlich versetzt, um die mögliche Personendichte zusätzlich zu reduzieren.
  • Während eines Schultages erfolgt keine Mischung über Gruppengrenzen hinaus und vor neuen Gruppenkonstellationen liegt immer mindestens ein Tag ohne Unterricht.
  • Die Gruppen befinden sich in festen Räumen und Schülerinnen und Schüler arbeiten dort immer am gleichen Platz. In der Regel werden diese auch pro Tag maximal einfach vergeben, so dass vor einer Nutzung eines Platzes durch eine andere Person zunächst eine Reinigung erfolgt.
  • Bei der Durchführung des Unterrichts gilt natürlich auch in allen Arbeitsphasen das Abstandsgebot.
  • Es findet in allen Unterrichtsräumen eine regelmäßige Lüftung, mindestens in jeder Pause, statt.
  • Pausen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln auf dem Schulhof vor dem Schulgebäude verbracht und sind zeitlich versetzt verplant, so dass die Anzahl an gleichzeitig auf dem Schulhof befindlichen Schülerinnen und Schülern minimiert wird.
  • Verkehrswege (Ein-/Ausgänge, Gänge, Treppenhäuser etc.) werden, sofern ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, in der Regel nur in einer Richtung genutzt und sind entsprechend mit Pfeilen markiert.
  • Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen an ihren zugeteilten Plätzen oder unter Beachtung des Mindestabstandes auf dem Schulhof, wobei immer nur ein Kurs gleichzeitig Pause hat.
  • Toiletten sind für einen Tag jeweils einer kleinen Anzahl an Schülerinnen und Schülern zugeordnet und dürfen maximal von zwei Personen gleichzeitig betreten werden.
  • Um Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern vor dem Lehrerzimmer zu vermeiden, sollen mit Lehrkräften für Gespräche auch an den Präsenztagen immer vorher Termine z.B. per E-Mail oder Teams ausgemacht und ein Treffpunkt vor einem ansonsten nicht genutzten Raum abgesprochen werden.
  • Auch das Sekretariat soll nur in Notfällen und wenn möglich nach vorheriger Kontaktaufnahme aufgesucht werden.
  • Alle Aufenthaltsräume inklusive der Aula, der Mediathek und dem SMV-Zimmer dürfen nicht genutzt werden.
    Anwesenheit auf dem Gelände ist nur während des Zeitraums des täglichen Präsenzunterrichts erlaubt.

Mund- und Nasen-Bedeckung

  • Das Tragen von Mund- und Nasen-Bedeckungen ist an Schulen nicht vorgeschrieben, sofern der Mindestabstand eingehalten wird. Diese dürfen jedoch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften getragen werden und müssen getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird.
  • Die geltende Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz z.B. in den öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Schulweg ist unbedingt zu beachten.

Umgang mit vulnerablen Personen

  • Schülerinnen und Schüler, die selbst zu einer Risikogruppe gehören oder mit einer solchen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, müssen nicht am Unterricht teilnehmen, dürfen dies aber. Insbesondere für die Jahrgangsstufe 2 werden wir über eine Einbindung in den Unterricht über Teams eine weitgehende Teilnahme zu ermöglichen versuchen. Dieses Angebot gilt auch für Schülerinnen und Schüler aus Koop-Schulen. Dies ist in Einzelfällen auch in der Jahrgangsstufe 1 möglich. Ansonsten erfolgt hier ein paralleles Angebot zum eigenständigen Lernen zuhause über die bekannten Systeme.
  • Auch Lehrkräfte sind entsprechend in einigen Fällen von der Präsenz im Schulgebäude ausgeschlossen und unterrichten über die bekannten Online-Angebote.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder in Teams zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

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