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Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

im Rahmen der Öffnungsstrategie der Schulen wurden von Beginn an auch flächendeckende Tests angekündigt, doch konkrete Informationen insbesondere zu den Selbsttests blieben lange wenig konkret. Jetzt sind wir optimistisch, dass wir deren Start in der kommenden Woche für Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht (5, 6, J1, J2) organisieren können. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu Selbsttests an der Schule. In einem weiteren Artikel werden wir Informationen zur angebotenen PoC-Antigen-Testung zusammenfassen.

Obwohl auch heute noch einige Fragen ungeklärt sind, wollen wir bereits in der kommenden Woche Angebote für Schülerinnen und Schüler zur Testung direkt an der Schule machen können. Daher haben wir bereits Tests bestellt und planen jetzt die Umsetzung in einer Testphase in der kommenden Woche.

Dafür benötigen wir unbedingt zeitnah einen ersten Überblick über die Anzahl an Tests. Daher bitten wir darum, das Formular zur Einwilligung in die Teilnahme am Selbsttest bereits bis Donnerstag, den 18.03.2021, ausgefüllt beim Klassenlehrerteam abzugeben, sofern Ihre Kinder bereits in der kommenden Woche am Test teilnehmen sollen. Zukünftig ist jeweils eine Abgabe der Einwilligungen bis donnerstags nötig, wenn Ihre Kinder neu ab der folgenden Woche berücksichtigt werden sollen. Einmal abgegebene Einwilligungen sind bis zum Widerruf auch für die folgenden Wochen gültig. Die Tests werden je nach Nachfrage jeweils ca. 30 Minuten vor bzw. nach dem Unterricht und teilweise auch während des Unterrichts durchgeführt.

Die Selbsttests erfolgen in der Schule unter Anleitung von geschulten Kolleginnen und Kollegen. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Einverständniserklärung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.

FAQs zu den Selbsttests

Wer führt den Test durch?

Es ist vorgesehen, dass jede Schülerin / jeder Schüler, die / der eine Einverständniserklärung der Eltern hat und dies selbst möchte, den Selbsttest unter Aufsicht von hierfür geschulten Personen, durchführt. Die Kinder erhalten dazu eine genaue Anleitung. Als Aufsichtspersonal werden wir zunächst Lehrer einsetzen, die diese Aufgabe freiwillig zusätzlich übernehmen.

Wie wird das Aufsichtspersonal geschult?

Die Aufsichtspersonen jeder Schule erhalten vorab eine Online-Schulung durch das Team des Testzentrums Wasen oder durch Hilfsorganisationen. Die geschulten Personen dienen wiederum als Multiplikatoren innerhalb ihrer Schule. Damit sind sie dazu berechtigt, die Durchführung der Selbsttests zu beaufsichtigen. Damit ist keine Haftung gegenüber der sich selbst testenden Person verbunden.

Wann und wie oft wird getestet?

Den Zeitpunkt der Testung sowie die genauen Abläufe legen wir nach Rückmeldung der Anzahl der benötigten Tests fest und informieren Sie dann über die Tage, an denen für die einzelnen Klassen Tests angeboten werden Bei einem positiven Testergebnis müsste eine baldige Abholung des Kindes gewährleistet sein. Vorgesehen sind zwei Tests pro Woche im Präsenzbetrieb bzw. ein Test pro Woche im Hybridunterricht oder bei Teilzeitschülern.

Wo wird getestet?

Die Schülerinnen und Schüler führen die Tests je nach Möglichkeiten der Schule in den Klassenzimmern oder in einem gesonderten Testraum, einer Sporthalle oder anderen geeigneten Räumlichkeiten durch. Alle geltenden Hygieneregeln müssen dabei eingehalten werden (Abstand zwischen den Kindern mind. 1,5 m, regelmäßige Lüftung, Maske nur zum Test ablegen, Handdesinfektion vor und nach Testung).

Werden persönliche Daten erhoben und gespeichert?

Es wird von uns festgehalten, von wem eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Die Testteilnahme und negative Testergebnisse werden nicht namentlich protokolliert. Positive Testergebnisse werden dem zuständigen Gesundheitsamt übermittelt und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie dem Infektionsschutzgesetz. Die Aufsichtspersonen sind laut Einverständniserklärung der Eltern berechtigt, umgehend die Schulleitung zu informieren.

Wie ist der Ablauf nach Vorlage des Testergebnisses?

Fällt der Schnelltest negativ aus, braucht nichts weiter unternommen werden. Die AHA-L-Regeln sollen unverändert eingehalten werden.

Ist der Schnelltest ungültig, wird ein weiterer Test durchgeführt. Bei mehreren ungültigen Testergebnissen sollte ein PCR-Test veranlasst werden.

Fällt der Test positiv aus, ist folgender Ablauf vorgesehen:

  • Der oder die Schüler/in muss eine FFP-2 Maske aufziehen. Diese liegen im Testraum bereit.
  • Der oder die Schüler/in wird in einen anderen, gut belüfteten Raum gebracht und darf nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
  • Die Eltern werden telefonisch informiert, holen ihr Kind so bald wie möglich ab bzw. der oder die Schüler/in begibt sich mit Erlaubnis der Eltern selbstständig nach Hause. Öffentliche Verkehrsmittel sollten nicht benutzt werden. In absoluten Ausnahmefällen: ÖPNV-Nutzung mit FFP-2-Maske und unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln.
  • Die betroffene Person muss sich auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben (laut Corona-Verordnung Absonderung). Kontaktpersonen der Kategorie 1 und Cluster-Schüler werden vom Gesundheitsamt eingestuft.
    Die Dokumentation eines positiven Testergebnisses wird umgehend an das Gesundheitsamt übermittelt.
  • Zur Bestätigung des positiven Testergebnisses sollte so bald wie möglich ein PCR-Test veranlasst werden.
  • Bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses muss die/der positiv Getestete sowie die häuslichen Kontaktpersonen ersten Grades in Quarantäne. Das Gesundheitsamt veranlasst die weiteren Maßnahmen.

Ist der Test verpflichtend?

Nein, die Durchführung eines Selbsttests ist freiwillig. Ein Unterrichtsausschluss von Schüler/-innen, die nicht an der Testung teilnehmen, ist nicht möglich.

Wie werden die Tests beschafft und finanziert?

Die Tests werden vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Wir haben ein erstes Kontingent der Tests bei der Stadt bestellt.

Um welche Art von Test handelt es sich?

Es handelt sich um Corona-Selbsttests der Firma Roche (SARS-CoV-2 Rapid Antigen-Test). Dies ist ein PoC-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung mittels Abstrich im vorderen Nasenabschnitt (kein tiefer Nasen-Rachenabstrich).

Wie hoch ist die Genauigkeit der Tests?

Die Spezifität zeigt an, wie viele gesunde, getestete Personen auch als Gesunde erkannt werden. Die Sensitivität gibt Auskunft darüber, wie viele Kranke als Kranke erkannt werden. Die Tests von Roche (selbstständige Entnahme) haben eine Sensitivität von 84,4 % (95 % CI 67,2 – 94,7 %) und eine Spezifität von 99,2% (95 % CI 97,1 – 99,9 %). Es sind damit sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Befunde möglich.

Wie werden die Räume gereinigt?

Die benutzten Flächen werden vom Aufsichtspersonal desinfiziert.

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