Home

Das KCG

Bildung

Gemeinschaft

Aktuelles

Seite durchsuchen

coronavirus g6b750ae44 1280

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

die Corona-Verordnung Absonderung (Quarantäne) wurde zum 16. November aufgehoben und es gelten die sogenannten absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen aus der Corona-Verordnung. Eine Absonderungsmöglichkeit besteht allerdings weiterhin und generell unterstützen wir freiwillige weitreichendere Schutzmaßnahmen und sind sehr dankbar dafür, dass diese von der Schulgemeinschaft bisher in ganz vielen Fällen auch gewählt werden, was sicher auch einen Beitrag zu den weiter sehr niedrigen Infektionszahlen am KCG leistet. Im Folgenden fasse ich die ab sofort geltenden Regelungen zusammen:

Es gilt wie bisher: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte sollten auf einen Schulbesuch verzichten. Diese dringende Empfehlung gilt natürlich unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist.

Maskenpflicht ersetzt Absonderungspflicht
Die bisher geltende 5-tägige Absonderungspflicht (Quarantäne) für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt. Der Absonderungspflicht oder der sie ersetzenden Maskenpflicht unterfallen nur Personen, die von einer zugelassenen Stelle positiv getestet wurden. Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, wird geraten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen.

Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt in allen Innenräumen der Schule und im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Präsenzbetrieb ist also ausgeschlossen, wenn keine Maske getragen wird. Dies ist unabhängig davon, warum keine Maske getragen wird. Eine Nutzung der Mensa ist in dieser Zeit nicht erlaubt.

Die Maskenpflicht kann erfüllt werden durch das durchgehende Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Sport- und Musikunterricht
Mediziner raten von einer körperlichen Belastung während einer Corona-Infektion ab. Daher sollten positiv getestete Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der absonderungsersetzenden Maßnahmen nicht aktiv am fachpraktischen Sportunterricht teilnehmen. Sollten gleichwohl positiv getestete Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen wollen, müssen sie durchgehend eine Maske tragen. Das Musizieren mit Blasinstrumenten ist ohne Maske nicht möglich und daher in Innenräumen für den Zeitraum der Maskenpflicht ausgeschlossen. Das Singen ist in Innenräumen mit Maske gestattet.

Leistungsmessung und Prüfungen
Insbesondere bei Leistungsfeststellungen und Prüfungen von längerer Dauer kann das Tragen einer Maske als belastend und leistungsmindernd empfunden werden. Deshalb können sich die der Maskenpflicht unterliegenden Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie mit Maske teilnehmen wollen oder die Maske nicht tragen wollen und aufgrund der Absonderungspflicht als entschuldigt gelten. Bei Leistungsfeststellungen muss die Lehrkraft dann entscheiden, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist. Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Leistungsfeststellungen und fachpraktischen Prüfungen im Fach Sport. Die Möglichkeit, einer Leistungsfeststellung aufgrund der Absonderungspflicht entschuldigt fernzubleiben, setzt die Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes, z.B. durch Vorlage eines positiven PCR-Test- oder eines positiven Schnelltestergebnisses, voraus. Der Test muss von einem zugelassenen Leistungserbringer durchgeführt worden sein. Ein Selbsttest genügt hierfür nicht.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

s5 logo

Sigmaringer Str. 85
70567 Stuttgart
 
0711 / 216 - 33750
0711 / 216 - 33758 (Fax)
 
koenigin-charlotte-
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.