Während laut Schulordnung Mobiltelefone während der Schulzeit nur ausgeschaltet mitgeführt werden dürfen, ist dies aktuell zur Ermöglichung der Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung auch eingeschaltet erlaubt, sofern die Geräte stummgeschaltet und Vibrationsmeldungen ausgeschaltet sind.
Handynutzung & Corona-Warn-App
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- Geschrieben von KCG Administrator
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