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Das Kultusministerium hat uns um die Verbreitung der folgenden Informationen an alle gebeten, die ihre Sommerferien im Ausland verbringen:

Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Absonderungspflicht (Quarantänepflicht) besteht.

Das ist auch für den Schulbesuch wichtig, weil am Förderangebot "Lernbrücken", am Präsenzunterricht und an Betreuungsangeboten nur teilnehmen darf, wer keiner Ab-sonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegt (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO Schule).

Die derzeit geltenden Quarantänebestimmungen für Reisende finden Sie in der Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (CoronaEinreiseV) vom 12. Mai 2021.

Nähere Informationen hierzu sowie die aktuelle Liste der Risikogebiete können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/risikogebiete ab-gerufen werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Einreiseregeln finden Sie auf der Internet-seite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

Bitte beachten Sie, dass sich sowohl die Rechtslage als auch die Einstufung der Risikogebiete kurzfristig ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher drin-gend, sich vor der Rückreise nochmals über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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