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Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

zu den letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien gab es in den vergangenen Wochen zahlreiche Spekulationen und kontroverse Diskussionen. Das Kultusministerium hat dazu jetzt Beschlüsse verkündet, die wir folgendermaßen umsetzen werden:

Die Weihnachtsferien werden nach aktuellem Stand nicht grundsätzlich vorgezogen, aber Schülerinnen und Schüler können von den Erziehungsberechtigten ab dem 20. Dezember vom Präsenzunterricht beurlaubt werden. Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:

  • Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler schriftlich bis zum 15. Dezember 2021 bei den Klassenlehrerteams bzw. Tutorinnen oder Tutoren angezeigt.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten soweit möglich das Arbeitsmaterial aus den verpassten Unterrichtsstunden. Eine Einbindung über Teams wird für diesen Fall nicht möglich sein, da aufgrund der Anzahl der betroffenen Lerngruppen ein Verteilungskampf entstehen würde, den wir in jedem Fall vermeiden wollen. Eine Einbindung aus den bisher bereits geltenden Gründen (Quarantäne etc.) wird auch an diesen Tagen möglich sein.
  • Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
  • Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler gelten auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist.

Für Rückfragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung und wünsche der Schulgemeinschaft ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße
Benjamin Köhler

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